(1) Geltungsbereich

  1. Alle Verträge zwischen dem Anbieter Andreas Guder Internetagentur, Lerchenberger Str. 55, 99817 Eisenach und dem Vertragsnehmer werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen.
  2. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Vertragsnehmer die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an.
  3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  4. Schriftliche Einzelvereinbarungen (etwa im Leistungsschein, Pflichtenheft) zwischen dem Anbieter und dem Kunden gehen diesen AGB vor, bzw. ergänzen diese.
  5. Der Leistungsschein, das Pflichtenheft sind Bestandteil aller Verträge, sofern vorhanden.

(2) Vertragsschluss

  1. Der Kunde wird dem Anbieter die Anforderungen des Auftrags telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Der Anbieter wird dem Kunden wenn notwendig und möglich einen Lösungsvorschlag auf telefonischem Weg oder per E-Mail unterbreiten. Diese Abstimmung bildet die Grundlage der auszuführenden Arbeiten.
  2. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung seitens des Anbieters, mit Akzeptanz des Leistungsscheins, Pflichtenhefts oder des Lösungsvorschlages seitens des Kunden, spätestens jedoch mit der Erbringung der Leistung an den Kunden zustande.

(3) Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geforderten Leistungen. Der Umfang dieser Unterstützung ist im Leistungsschein, Pflichtenheft aufzuführen.
  2. Soweit der Kunde verpflichtet ist, dem Anbieter Materialien zur Verfügung zu stellen (Bilder, Texte o.Ä), so wird er dies in einem allgemein üblichen, maschinenlesbaren Format tun. Muss der Anbieter das Material erst in ein solches Format bringen, hat der Kunde den dafür entstehenden zusätzlichen Aufwand zu vergüten.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass das dem Anbieter von Ihm gelieferte Material – insbesondere Fotos, Texte und Kartenausschnitte – in keinster Weise gegen die geltenden Rechtsverordnungen und in keinster Weise gegen die guten Sitten verstößt.
  4. Gerät der Anbieter durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden mit der Auftragserfüllung in Verzug, so hat der Anbieter eventuell entstehende Schäden nicht zu vertreten.
  5. Die Mitwirkungshandlungen des Kunden erfolgen auf Kosten des Kunden.

(4) Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Arbeiten, oder bei Erreichen von zuvor vereinbarten Zwischenzielen durch den Anbieter, wird der Anbieter dem Kunden die Abnahmebereitschaft mitteilen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 10 Tagen durchzuführen und dem Anbieter die Abnahme mitzuteilen.
  3. Wird die Abnahme durch den Kunden verweigert, hat dieser die Gründe schriftlich dem Anbieter mitzuteilen.
  4. Erfolgt innerhalb der 10 Tage keine Erklärung an den Anbieter, so betrachten Anbieter und Kunde die ausgeführten Arbeiten stillschweigend als abgenommen.

(5) Vergütung

  1. Alle Vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit in einem Angebot oder einem Leistungsschein seitens des Anbieters nichts anderes vereinbart ist, werden alle Arbeiten auf Stundenbasis, durch den Kunden vergütet.
    Die Stundensätze sind der aktuellen Preisliste des Anbieters zu entnehmen.
    Die aktuelle Preisliste ist beim Anbieter zu erfragen.
  3. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen, ohne Abzug zu begleichen.
  4. Der Anbieter behält sich vor, Teilvergütungen durch den Kunden zu verlangen. Die Zeitpunkte diese Teilvergütungen sind vor Vertragsabschluss schriftlich festzuhalten.
  5. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der erbrachten Leistung bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen gegenüber dem Kunden vor.

(6) Rechte

  1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, räumt der Anbieter dem Kunden an den vertraglich geschuldeten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
  2. Bezieht sich die vertraglich zu erbringende Leistung des Anbieters auf die Erstellung eines Werkes, so unterliegt dieses dem Urheberrecht des Anbieters.
  3. Sind dem erstellten Werk eigene Lizenzbedingungen beigelegt, so gelten diese uneingeschränkt.
  4. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die durch den Anbieter erbrachten Leistungen in Teilen oder komplett, ohne schriftliche Einwilligung an Dritte weiterzugeben.

(7) Gewährleistung

  1. Der Anbieter übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die erbrachte Leistung die vereinbarten Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die vertragsgemäße Nutzung.
  2. Offensichtliche Fehler hat der Kunde auch dann, wenn er nicht Kaufmann ist, dem Anbieter binnen einer Frist von zwei Wochen ab Entdecken des Fehlers mitzuteilen, als Kaufmann hingegen unverzüglich nach dem Entdecken. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen die Gewährleistungsrechte des Kunden bezüglich dieser Fehler. Untersuchungs- und Rügepflichten des kaufmännischen Kunden bleiben unberührt. Falsch- und Zuweniglieferungen sind insoweit auch bei erheblichen Abweichungen unverzüglich zu rügen.
  3. Mitgeteilte Fehler sind vom Anbieter kostenfrei zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, muss der Anbieter eine Ausweichlösung entwickeln. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, ist der Anbieter zur Wahl berechtigt, ob er durch Nachlieferung oder Mängelbeseitigung nacherfüllt.
  4. Gelingt es dem Anbieter nicht, seinen Verpflichtungen aus Ziff. 7.3 nachzukommen, so kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  5. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Abnahme der erbrachten Leistung, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist, ansonsten innerhalb von zwei Jahren.
  6. Keine Gewährleistung übernimmt der Anbieter dafür, dass die erbrachte Leistung den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht, außer, wenn nur der Kunde Verbraucher ist. Gleiches gilt für solche Fehlerzustände, die durch Hardware oder Software Dritter oder durch sonstige Dritteinflüsse verursacht werden, etwa Schäden aus importierten Schadprogrammen (wie z.B. Viren).
  7. Garantien für die erbrachte Leistung werden nur wirksam, wenn der Leistung eine schriftliche Garantieerklärung des Anbieters beiliegt.

(8) Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter übernimmt die Haftung für Personen- und Sachschäden, die dem Kunden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässige Verletzung vertragwesentlicher Pflichten, auch durch Handeln von Erfüllungsgehilfen des Anbieters, entstanden sind. Im letzteren Fall ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt
  2. Der Anbieter Haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangene Gewinne, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter, wenn diese nicht schutzrechtliche Ansprüche sind, die Aufgrund der Leistung des Anbieters aufgetreten sind.
  3. Der Anbieter Haftet nicht für den Verlust von Daten und Programmen, wenn diese auf unterlassene Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind.

(9) Datenschutz

  1. Die an die Vertragsparteien übergebenen personenbezogenen Daten, Unterlagen und Kenntnisse, dürfen weder weitergegeben, noch Dritten zugänglich gemacht werden, insoweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, oder diese zur Vertragserfüllung hinzugezogen werden müssen.
  2. Diese Geheimhaltungspflicht gilt für die Vertragsdauer und über die Vertragsdauer hinaus.
  3. Den Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, den jeweils anderen Vertragspartner als Referenz öffentlich zu nennen.

(10) Schlussbestimmungen

  1. In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam. Als Schriftform gelten auch E-Mails, wenn diese durch den jeweils anderen Vertragspartner bestätigt sind.
  2. Die zugehörigen Nachträge zu diesem Vertrag und zu dem Leistungsschein oder Pflichtenheft sind bei Unterzeichnung Bestandteil des vorliegenden Vertrages.
  3. Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) wird abbedungen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Stand: 24.01.2024

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